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Brandabschnitt

Der Begriff gehört in den Bereich "Vorbeugender baulicher Brandschutz" und beinhaltet einen nach brandschutztechnischen Gesichtspunkten abgeschlossenen Teil eines Gebäudes, um die Ausbreitung von Feuer im Gebäude oder auf benachbarte Gebäude zu verhindern. Brandabschnitte können vertikal durch entsprechend ausgelegte Wände oder horizontal durch Decken gebildet werden. Ein Brandabschnitt eines Gebäudes darf max. eine Länge von 40 Metern aufweisen, insgesamt somit eine Fläche von max. 1.600 Quadratmetern.

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