Eine Brandmeldeanlage ist eine Gefahrenmeldeanlage, die Ereignisse von verschiedenen Brandmeldern empfängt, auswertet und dann reagiert. Bei entsprechenden Ereignissen erfolgen u. a. die Alarmierung der Feuerwehr und die Auslösung eingebauter Löschanlagen (z. B. Gaslöschanlage). Die Pflicht zu einem Einbau einer auf die Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldeanlage regelt entweder die Bauaufsicht mittels Baugenehmigung oder der Bedarf durch den Versicherungsschutz nach VdS.