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Geschossflächenzahl GFZ

Die Geschossflächenzahl (kurz GFZ) ist ein Begriff aus dem deutschem Baurecht (Baunutzungsverordnung § 20).

Sie gibt an, wie hoch das Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Vollgeschosse (kein Keller und Dach) der Bebauung auf einem Grundstück zu der Fläche des Grundstückes maximal sein darf.

Zu beachten ist, dass die GFZ nicht aus der Brutto-Grundfläche (BGF) gemäß DIN 277 (Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken in Hochbau) berechnet werden darf, sondern nur aus den Flächen aller Vollgeschosse gemäß §20 Baunutzungsverordnung.

Beispiel: Bei einer GFZ von 0,8 dürfen sich auf einem Grundstück mit 1.000 m² maximal 0,8 x 1.000 = 800 m² Geschossfläche in den Vollgeschossen befinden.

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