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Grundflächenzahl GRZ

Die Grundflächenzahl legt das Maß der maximal überbaubaren Fläche fest.

Bei einem Grundstück mit 10.000 m² Grundfläche und einer GRZ von 0,8 dürfen sie also maximal 10.000 m² x 0,8 = 8.000 m² Grund überbauen.

Zudem dient die GRZ der Ermittlung ihres Anteils an den Erschließungskosten für Regenwasser.

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