Die Grundflächenzahl legt das Maß der maximal überbaubaren Fläche fest.
Bei einem Grundstück mit 10.000 m² Grundfläche und einer GRZ von 0,8 dürfen sie also maximal 10.000 m² x 0,8 = 8.000 m² Grund überbauen.
Zudem dient die GRZ der Ermittlung ihres Anteils an den Erschließungskosten für Regenwasser.