Wenn eine Ware eingelagert wird, bescheinigt der Lagerhalter die Übernahme des Gutes mit einem Lagerschein (englisch: warehouse receipt). Lagerhalter ist, wer gewerbsmäßig die Lagerung und Aufbewahrung von Gütern übernimmt. Die Abgabe von Order-Lagerscheinen ist den staatlich dazu ermächtigten Lagerhäusern vorbehalten. Am häufigsten verwendet wird der Namenslagerschein, der durch Abtretungserklärung (Zession) übertragbar ist. Im internationalen Handel wurde das FIATA-Warehouse-Receipt (FWR) als handelbares Dokument geschaffen