Straßengüterverkehr beschreibt den Transport von Gütern mit Kraftfahrzeugen auf dem Verkehrsträger "Straße". In erster Linie wird zwischen dem Werkverkehr sowie Transportverkehr für das eigene Unternehmen (Straßengüternahverkehr) und dem gewerblichen Gütertransport von darauf spezialisierten Logistikdienstleistern (Straßengüterfernverkehr) unterschieden. Der gewerbliche Verkehr unterteilt sich wiederum in den Binnen-, den grenzüberschreitenden und den Transitverkehr. Wird beim Weg vom Absender zum Empfänger eine Staatsgrenze überschritten, spricht man von bilateralem Verkehr, werden mehr als eine Staatsgrenze überquert, von Transitverkehr.